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Kündigung des Diagnosetrainers Dr. Kappell PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: OS   
Freitag, den 11. Dezember 2009 um 20:45 Uhr

Chaos im DBV nimmt seine Fahrt weiter auf.

Der 46 Jahre alte promovierte Sportwissenschaftler Dr. Kappell, der gleichberechtig im Duo mit Roland Kubath die Nachfolge des vorherigen Cheftrainers des DBV Helmut Ranze angetreten war, wurde nach dem Wechsel der Verbandsspitze noch während der Probezeit durch den neuen Vorstand entlassen. Lapidare Begründung „nicht teamfähig“.

Intern ist bekannt, das Kappell mit seinen neuen Methoden und dem frischen Wind öfter mit Helmut Ranze aneinander geraten war. Sowohl Trainingspläne als auch Methoden des alten Bundestrainers wurden durch Kappells modernere Varianten ersetzt. Nachdem Helmut Ranze nun durch den Führungswechsel in der DBV Spitze einen zweiten Frühling erlebt und wieder das Kommando in etlichen Bereichen übernommen hat, war es nur eine Frage der Zeit, wann Kappell den Hut nehmen muss. Dabei wurden dem Schweriner Kappell durchaus exzellente Arbeit mit den Athleten bescheinigt. So waren die Athleten bei Turnieren neuerdings auf dem Punkt topfit und auch die Extrawürste für den ein oder anderen A Kaderboxer suchte man vergebens. Letztendlich lag der Erfolg bei der Box WM in Mailand in der Verantwortung von Kubath und Kappell.

Peinlicher Fehler durch den Vizepräsident für Rechtswesen

Als dem neuen DBV Trainer nun die Kündigung ins Haus flatterte, suchte der sich natürlich juristischen Beistand. Diesem fiel dann vor allem Eines auf, die Kündigung war unterschrieben von Klaus Beckmann, dem Vizepräsident für Rechtswesen, der aber ist nach DBV Satzung gar nicht berechtigt solch eine Kündigung auszusprechen. Hier hätte der Vizepräsident für Finanzen Hermann Sauer unterschreiben müssen. Folge, das Arbeitsgericht Kassel hielt die Kündigung für unwirksam, die Konsequenz: Weiterbeschäftigung und Fortzahlung aller Bezüge. Einem angebotenen Vergleich stimmte der Vertreter des DBV nicht zu.

Eine weitere Folge ist, durch die angeordnete Weiterbeschäftigung ist nun die Probezeit abgelaufen. Daraufhin wurde Dr. Kappell mit richtigen Unterschriften erneut und fristgemäß zum 31.12 gekündigt und er wurde anschließend auch bis dahin freigestellt. Das jedoch könnte dem DBV erneut teuer zu stehen kommen, da erfahrungsgemäß für solche Kündigungen eine Abfindung fällig wird. Was dann auch interessant wird, ist die Begründung der Kündigung. Bedingt durch die Probezeit konnte die recht dürftig ausfallen. Beim nächsten Termin geht es aber um eine ordentliche Kündigung und die muss auch nachvollziehbar begründet werden.

Das Brisante an der Geschichte, jener Klaus Beckmann, heute Vizepräsident Recht des DBV, hat noch vor wenigen Monaten eine Arbeitsschutzklage gegen den DBV geführt, also genau andersherum. Dabei hatte er einige Tausend Euro Abfindung für eine ehemalige Mitarbeiterin der Geschäftsstelle herausgeholt. Heute beklagt Klaus Beckmann der DBV könne sich solche Abfindungen nicht leisten, vor nur wenigen Wochen konnte die Summe allerdings nicht hoch genug sein.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 29. Januar 2010 um 20:00 Uhr